AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version vom September 2023
1. Anwendungs- und Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der I-BITPRO AG (nachfolgend «I-BIT» genannt) und ihren Kunden (im folgenden «KUNDEN» genannt), welche die Dienste der I-BIT in Anspruch nehmen. I-BIT erbringt ihre Dienstleistungen, insbesondere Verkäufe, Lieferungen und Projektierungen, ausschliesslich auf der Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Inanspruchnahme einer Dienstleistung der I-BIT anerkennt der KUNDE implizit die hiermit aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie werden wirksam, wenn die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Ebenso bilden die hiermit aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einen festen Bestandteil eines jeden zwischen einem KUNDEN und I-BIT geschlossenen Vertrages. Widersprechende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers treten damit ausser Kraft, soweit diese nicht schriftlich im Vertrag festgehalten werden. Änderungen dieser AGB werden im laufenden Vertragsverhältnis Vertragsbestandteil, wenn I-BIT auf die Änderungen hingewiesen hat und der KUNDE nicht ausdrücklich den Änderungen widerspricht. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn I-BIT sie schriftlich bestätigt. Jüngere Regelungen gehen älteren vor.
2. Offerten
Für die gewünschten Leistungen und Lieferungen werden Offerten erstellt oder separate, individuelle Aufträge geschlossen. Die vorliegenden AGB bilden integrierenden Bestandteil der Offerte. Die Offerten sind vertraulicher Natur und dürfen nur Personen zur Einsicht überlassen werden, die die Offerten von I-BIT tatsächlich bearbeiten und die entsprechende Weisungsbefugnis aufweisen. Die unterschriebene Offerte kann durch Protokolle, Konzepte, Pflichtenhefte, Konfigurationsblätter, Preislisten etc. ergänzt werden. Diese bilden integrierenden Bestandteil des entsprechenden Auftrags und konkretisieren diese. I-BIT erbringt Leistungen, welche in der Offerte genauer definiert sind. Die Offerten von I-BIT erfolgen schriftlich, unverbindlich und sind befristet, soweit nicht anders schriftlich vereinbart worden ist. Erst mit der Unterzeichnung der Offerte durch den KUNDEN bzw. durch die unterzeichnete Auftragsbestätigung von I-BIT kommt der Auftrag und somit der Vertrag zustande. Individuelle Vereinbarungen zwischen I-BIT und dem KUNDEN kommen erst mit der Unterzeichnung durch I-BIT zustande. An allen Entwürfen und Kostenvoranschlägen behaltet die I-BIT die Eigentums- und Urheberrechte vor. Auf Verlangen können diese Unterlagen bei Ausbleiben einer Auftragserteilung zurückgefordert werden.
3. Vertragsverhandlungen
Bis zum Abschluss des Vertrages ist beiden Parteien der Rückzug ohne finanzielle Folgen offen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Parteien verpflichten sich jedoch, bei einem Verhandlungsabbruch die bis anhin ausgetauschten Unterlagen zurückzugeben und die erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.
4. Annulation
Mit Bestellung und Auftragsbestätigung verpflichtet sich I-BIT zur Erbringung und der KUNDE zur Abnahme der Leistungen. Die Annullation einer Bestellung vor Versendung oder Installierung eines Produktes oder vor Inanspruchnahme einer Leistung wird nur nach einer vorgängigen schriftlichen Anfrage und bei anschliessender schriftlicher Einwilligung durch I-BIT angenommen. Im Falle der Annullation einer Bestellung verpflichtet sich der KUNDE I-BIT den bereits geleisteten Aufwand vollständig zu entschädigen und unter Vorbehalt weiterer Ansprüche (wie entgangener Gewinn), mit 25% des vereinbarten Preises für Umtriebe zusätzlich zu entschädigen.
5. Vertragsänderung und Kündigung
Änderungen und Ergänzungen von Offerten/Aufträgen sowie die Kündigung und allfällige Abmahnungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. Der Leistungsumfang der Offerte/Auftrag kann durch Absprache der Parteien immer weiter präzisiert werden. Diese Absprachen sind schriftlich festzuhalten und werden den Parteien zugestellt. Falls innert 5 Tagen dem festgehaltenen Inhalt nicht widersprochen wurde, wird dieser ein integrierender Vertragsbestandteil. Der KUNDE ist sich bewusst, dass durch diese Präzisierung der Leistungsumfang abnehmen oder grösser werden kann. I-BIT steht insbesondere bei folgenden Vertragsverletzungen durch den KUNDEN ein fristloses Kündigungsrecht zu:
- schwere Vertragsverletzung, wie z.B. Verletzung von Geheimhaltungs- oder Exportbestimmungen;
- Benutzung von Software in unberechtigter Weise;
- falls die bei einem schriftlich gemahnten Zahlungsverzug ergriffenen Massnahmen erfolglos blieben oder keine Einigung betreffend Sicherstellung erzielt wurde;
- wenn über den KUNDEN ein Zwangsvollstreckungs-, Konkurs- oder Nachlassvertragsverfahrens eröffnet wird oder unmittelbar bevorsteht.
Der KUNDE schuldet I-BIT bei einer Beendigung aufgrund obengenannter Gründe die bis zur ordentlichen Vertragsbeendigung geschuldeten Gebühren sowie allenfalls Ersatz für zusätzliche Kosten, welche aufgrund der fristlosen Vertragskündigung anfallen. I-BIT ist berechtigt nach Vertragsablauf die Daten des KUNDEN zu löschen, für eine rechtzeitige Sicherung der Daten ist der KUNDE selbst verantwortlich.
6. Umfang, Ausführung und Ort der Leistung
Für Umfang und Ausführung der Leistung ist die konkrete Vereinbarung (Vertrag), oder wenn eine solche fehlt, die Offerte von I-BIT massgeblich. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich zugesichert sind, beispielsweise Dokumentation, Customizing, Inbetriebnahme, Schulung und Anwendungsunterstützung, gehören nicht zum Leistungsumfang. Sofern Leistungen in den Räumlichkeiten des KUNDEN erbracht werden sollen, ist der KUNDE dafür verantwortlich, dass I-BIT im vereinbarten Rahmen Zugang zu Räumen, Systemen und Computernetzen zu gewähren. Soweit kein besonderer Erfüllungsort verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, darf I-BIT die Leistungen an ihrem Sitz bereitstellen.
7. Projektorganisation
Der KUNDE bezeichnet einen verantwortlichen Vertreter. Der KUNDE ist verpflichtet, alle nötigen Vorbereitungs- und Mitwirkungshandlungen vorzunehmen. Er teilt I-BIT die zuständige und fachlich kompetente Ansprechperson mit und stellt genügend Ressourcen für die Betreuung des Auftrags/Projekts zur Verfügung. Die Ansprechperson ist zur Unterzeichnung von allfälligen Protokollen und zur Abnahme befugt. Sie definiert die Stellvertretung und teilt I-BIT Änderungen des Ansprechpartners umgehend mit. Der KUNDE ist für die interne Koordination und den internen Entscheidungsfindungsprozess verantwortlich. I-BIT ernennt einen Projektleiter, der für die Leistungen von I-BIT verantwortlich ist. Dieser kann die Bearbeitung des Projektes an einen oder mehrere Mitarbeiter übertragen. Beide Parteien können jederzeit Änderungen vorschlagen. I-BIT prüft die Realisierbarkeit und die Auswirkungen auf Preise und Termine. Leistungsänderungen erfordern das Einverständnis beider Parteien. Kommt keine Einigung zu Stande, nimmt das Projekt unverändert seinen Fortgang.
8. Leistungen durch Dritte
Die geschuldeten Leistungen werden in der Regel von I-BIT erbracht. I-BIT ist nach vorgängiger Orientierung und Einwilligung des KUNDEN berechtigt, die Leistungen auf eine von I-BIT autorisierte Partnerfirma zu übertragen. I-BIT steht für die sorgfältige Auswahl der Partnerfirma ein.
9. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der KUNDE hat sämtliche für die Durchführung der Vereinbarung notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, um I-BIT im Rahmen des Projektes zu unterstützen, insbesondere Daten und Unterlagen zur Verfügung zu stellen sowie die ihm vorgelegten Konzepte, Veröffentlichungen, Textmanuskripte und sonstige Massnahmen zu prüfen und in angemessener Zeit zu genehmigen. I-BIT darf unter Hinweis auf eine besondere Dringlichkeit eine Frist setzen, innerhalb der die Genehmigung erfolgen muss. Insbesondere hat der Auftraggeber I-BIT rechtzeitig auf technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam zu machen, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Leistungen erforderlich sind. Es wird vorausgesetzt, dass der KUNDE Hardware und Software gemäss allfälligen Export- Importbestimmungen aus- bzw. eingeführt hat, sowie für die Software eine gültige Lizenz besitzt. Die korrekte Lizenzierung von Software-Produkten, die der KUNDE selbst erworben hat, sind in der Verantwortung des KUNDEN. I-BIT kann Einsicht in diese Lizenzen verlangen. Erfüllt der KUNDE seine vertraglichen Pflichten, insbesondere auch Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht gehörig, ist er für sämtliche Folgen verantwortlich. Allfällige daraus resultierende Zusatzkosten gehen vollumfänglich zu seinen Lasten. Der Ersatz von weiterem daraus entstehendem Schaden bleibt ausdrücklich vorbehalten.
10. Termine und Fristen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie in einem Terminplan vereinbart oder schriftlich zugesichert sind. Sie gelten für beide Parteien gleichermassen. Die Termine und Fristen verlängern sich angemessen, wenn
- I-BIT Angaben, die für die Ausführung benötigt werden, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn der KUNDE sie nachträglich ändert;
- der KUNDE mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten in Verzug ist, insbesondere wenn er Zahlungsfristen nicht einhält;
- Hindernisse auftreten, die ausserhalb der Verantwortung einer säumigen Partei liegen wie Naturereignisse, Unfälle und Krankheiten, Ausfälle massgeblicher Mitarbeiter, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.
Bei Verzögerungen einer säumigen Partei, ist eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung zu gewähren. Wird die Nachfrist nicht eingehalten und ist eine weitere Verzögerung unzumutbar, darf die andere Partei, sofern sie es innert drei Arbeitstagen seit Ablauf der Nachfrist mitteilt, die Aufhebung des Vertrages erklären. Trägt eine Partei nachweisbar die Schuld am Terminverzug, hat die andere Partei trotz nachträglicher Erfüllung oder Vertragsaufhebung Anspruch auf den Ersatz des tatsächlichen Schadens.
11. Lieferungen und Gefahrenübergang
Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Ware den Sitz der I-BIT verlässt. Versand- und Transportgefahr gehen in allen Fällen zulasten des KUNDEN, auch wenn Fracht- oder portofreie Lieferung der Ware vereinbart wird. Die Gefahr geht auf den KUNDEN über, sobald die Ware das Lager verlässt oder, im Falle der Selbstabholung, sobald die Ware versand- oder abholbereit gemeldet ist. Dies gilt auch, wenn der Versendungsort nicht Erfüllungsort ist. Alle Sendungen sowie etwaige Rücksendungen erfolgen auf Gefahr des KUNDEN.
12. Transportschaden
Die Verpackung erfolgt mit bester Sorgfalt. Im Falle eines Bruch- und Transportschadens muss durch den KUNDEN beim Transportunternehmen unverzüglich eine Tatbestandaufnahme veranlasst werden. Dies hat auch dann zu geschehen, wenn die Verpackung der Ware äusserlich keinerlei Schaden aufweist. Schadenersatzansprüche sind sofort bei dem Transportunternehmer geltend zu machen.
13. Mängelfolgen
Die von I-BIT gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Sofern eine formelle Abnahme der erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen vereinbart wurde, nimmt der KUNDE diese innert 5 Arbeitstagen nach Ablieferung bzw. Ende der Leistungserbringung vor und liefert I-BIT eine verbindliche und endgültige Mängelliste. Sofern I-BIT innert dieser Zeit keine solche Mängelliste erhält, gilt die erbrachte Lieferung oder Leistung als vorbehaltlos abgenommen.
Wegen eines unerheblichen Mangels macht der KUNDE keine Ansprüche geltend. Unerheblich sind Mängel namentlich dann, wenn sie die Verwendung der Leistungen nicht beeinträchtigen. Bei erheblichen Mängeln hat der KUNDE dem Lieferanten eine angemessene Nachfrist zur Behebung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) zu gewähren.
14. Qualität und Gewährleistung
I-BIT steht dafür ein, dass sie die erforderliche Sorgfalt anwendet, und dass ihre Leistungen die zugesicherten Eigenschaften erfüllen. Für Eignung und Tauglichkeit der Leistungen haftet I-BIT nur, wenn dies vereinbart ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, und nur in dem Umfang, als der KUNDEN vor Vertragsabschluss ausreichend über die Verwendung informierte.
15. Preise
Die Preise gelten ab Härkingen (Solothurn), ausschliesslich Verpackung und Versicherung. Alle Preisangaben auf Preislisten und Prospekten sind unverbindlich und freibleibend. Jeder Auftrag gilt erst mit der Klarstellung aller Einzelheiten und mit der ausdrücklichen Bestätigung der Lieferfirma als angenommen. Sollten sich im Laufe der Auftragsabwicklung Änderungen ergeben durch Preisaufschläge, zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen oder starken Währungsschwankungen, so behaltet sich I-BIT eine entsprechende Preisanpassung vor.
16. Zahlungen
Alle Preise, sofern nicht anders angegeben, verstehen sich in Schweizer Franken exkl. Mehrwertsteuer. Aufträge sind bei Lieferung in Bar rein netto zu bezahlen, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Skonti oder sonstige unberechtigte Abzüge werden nach belastet. Der KUNDE ist verpflichtet, die vereinbarten Preise fristgerecht zu bezahlen. Kommt der KUNDE seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels nach, tritt er ohne weiteres in Verzug, und I-BIT ist ab diesem Zeitpunkt berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5% p.a. zu erheben. I-BIT hat zudem Anspruch auf Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten.
17. Eigentum
Alle zur Erbringung der Dienstleistung zur Verfügung gestellten Mittel (z.B. Software, Dokumentation und Hardware) verbleiben im Eigentum von I-BIT und dürfen nur von I-BIT und ihren KUNDEN verwendet werden. All diese Mittel dürfen weder kopiert noch an Dritte oder an unbefugte beim KUNDEN beschäftigte Personen weitergegeben oder zugänglich gemacht werden. Auf sämtlichen beweglichen Sachen behaltet I-BIT bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentumsrecht vor.
18. Geistiges Eigentum, Schutzrechte & Nutzungsbedingungen
Das geistige Eigentum an den gelieferten Soft- und Hardware-Produkten, allen dem KUNDEN übergebenen Unterlagen und Dokumentationen sowie am Arbeitsresultat von erbrachten Leistungen verbleibt bei I-BIT bzw. geht von dem betreffenden Hersteller an I-BIT über. Sämtliche Urheberrechte welche bei Durchführung gemeinsamer Projekte und/oder Durchführung des Vertrages entstehen, kommen den Parteien gemeinsam zu. Soweit und sofern sie direkt bei I-BIT entstehen, gehen diese an I-BIT über. Zur Weitergabe von Arbeitsergebnissen von I-BIT ist der KUNDE nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung von I-BIT berechtigt. Alle in den Offerten, Lösungsangeboten, Konzepten oder Anhängen enthaltenen Informationen sind geistiges Eigentum von I-BIT und dürfen nur den an der Durchführung des Projekts beteiligten Personen zur Kenntnis gebracht werden. Jede über das vertraglich Vereinbarte hinausgehende Nutzung der Arbeitsergebnisse von I-BIT ist genehmigungspflichtig und, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, vergütungspflichtig. I-BIT ist berechtigt, generelle Ideen, Konzepte und Verfahren, welche im Rahmen der Ausarbeitung des I-BIT-Angebote für den KUNDEN allein oder zusammen mit dem KUNDEN-Personal entwickelt oder entdeckt hat, für gleiche oder ähnliche Projekte mit Dritten zu verwenden.
19. Garantie
Die I-BIT Garantie erstreckt sich vom Tage der Auslieferung an auf alle innerhalb der vereinbarten Garantiefrist auftretenden Fehler, sofern diese nachweisbar ihre Ursache in schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben. Eine defekte Komponente ist unverzüglich an I-BIT zu melden bzw. zuzusenden. Ein Komponenten Austausch erfolgt in angemessener Frist. Die Bereithaltung von Ersatzkomponenten ist, insofern nicht anders vertraglich geregelt, nicht vorgesehen. Für alle Produkte fremder Herkunft gelten ausschliesslich die dem KUNDEN bekannt gegebenen Garantie- oder Lizenzbestimmungen des betreffenden Herstellers. Der KUNDE muss entsprechende Ansprüche direkt beim Hersteller geltend machen. I-BIT übernimmt keine Garantie dafür, dass die Produkte unter beliebigen Einsatz- und Betriebsbedingungen dauernd für die vom KUNDEN bestimmten Anwendungen eingesetzt werden können und dabei die erwarteten Leistungen erbringen. I-BIT ist insbesondere in folgenden Fällen von jeglichen Garantiepflichten entbunden:
- Unsorgfältige Handhabung bzw. Nichteinhaltung der empfohlenen Einsatz- und Betriebsbedingungen beim Gebrauch von Produkten;
- Eingriffe in oder Änderungen an den Produkten durch den KUNDEN oder Dritte;
- Einflüsse durch nicht von I-BIT gelieferte bzw. autorisierte Einrichtungen oder Programme;
- Einwirkungen von Elementar-Ereignissen;
- Wiederverkauf oder Weitergabe an Dritte.
I-BIT gewährt für Software wird keine Garantie und sichert nicht zu, dass die Softwarefunktionen den Erfordernissen des Käufers entsprechen, noch dass sie in allen von ihm gewählten Kombinationen benützt werden können. I-BIT kann als Vermittler eines Lizenzvertrages zwischen dem Hersteller und dem Lizenznehmer fungieren (kostenpflichtig). Es gelten allein die Bestimmungen eines solchen Lizenzvertrages. Sämtliche Software wird im Originalverpackung und mit der jeweiligen Garantiebestimmung des Herstellers geliefert. Die Betriebssysteme entsprechen soweit möglich und rechtlich zulässig dem Industriestandard, wobei sich geringfügige Inkompatibilitäten ergeben können. Für das Funktionieren von bereits vorhandenen Softwarepaketen wird keine Garantie angeboten werden. Garantie-Erfüllungsort ist am Domizil von I-BIT. Ansonsten gelten die Garantiebedingungen des Herstellers.
20. Haftung
I-BIT haftet für den von ihr oder einem von ihr beigezogenen Dritten vorsätzlich, arglistig oder grobfahrlässig verursachten direkten Schaden, sofern sie nicht beweist, dass weder sie noch den einbezogenen Dritten ein Verschulden trifft. Die Haftung beschränkt sich jedoch, auf Ersatz, Reparatur der mangelhaften Gegenstände oder auf Vergütung des Fakturawertes der nicht ersetzten Gegenstände. Jede weitergehende Gewährleistung, insbesondere auch die Haftung für Kosten der De- oder Neumontage, sowie für irgendwelchen Schaden, der unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferten Gegenstände selbst, deren Gebrauch oder deren Mängel entstehen, wird abgelehnt. I-BIT schliesst jegliche Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden und Folgeschäden, für entgangenen Gewinn und für Schäden, die aus der Verwendung der Arbeitsresultate entstehen sowie Ansprüche Dritter (ausgenommen Schutzrechte Dritter) ausdrücklich und vollumfänglich aus. I-BIT haftet nicht, wenn sie an der zeitgerechten oder sachgemässen Erfüllung von Leistungen unter diesem Vertrag, aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, gehindert wird. Der KUNDE ist verantwortlich für die notwendigen Sicherheitsmassnahmen zum Schutze gespeicherter Daten vor Zerstörung und Verlust. Insbesondere ausgeschlossen werden somit die Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden, wie z.B. entgangener Gewinn, Mehraufwendungen oder Personalkosten des KUNDEN, Datenverlust sowie die Haftung für Hilfspersonen und Schäden aus verspäteter Leistung, soweit gesetzlich zulässig. I-BIT kann nicht für Verzögerungen ihrer Leistungen haftbar gemacht werden, die sich aus der Einhaltung allfälliger Exportbestimmungen ergeben.
21. Rücksendungen
Rücksendungen sind ausgeschlossen, wenn ein Produkt in nicht mehr verkaufsfähigem Zustand zurückgesendet wird und die Originalverpackung geöffnet wurde. Rücksendungen defekter Komponenten an die I-BIT erfolgen ausschliesslich auf Kosten und Gefahr des KUNDEN und in Originalverpackung einschliesslich Handbücher, RMA–Formular inkl. Fehlerbeschrieb, sowie einer Rechnungskopie. Artikel, bei denen keine Fehler Seitens I-BIT festgestellt werden (z.B. falsche Anwendung des KUNDEN) sind kostenpflichtig und werden mit einer Testpauschale von CHF 50.– zzgl. Versandkosten verrechnet. Hardware, welche nicht von der I-BIT assembliert wurde, werden mit einem Technikeransatz von CHF 160.–/Stunde verrechnet. Reparaturen ausserhalb der Garantiezeiten werden entsprechend nach Aufwänden berechnet.
22. Datenschutz
Der KUNDE verpflichtet sich, die Datenschutzgesetzgebung zu beachten. Sind durch I-BIT spezielle Vorschriften betreffend Datenschutz und Sicherheit zu beachten, muss der KUNDE I-BIT ausdrücklich schriftlich und rechtzeitig darüber informieren. I-BIT beachtet die anwendbare Datenschutzgesetzgebung und insbesondere die Datenbearbeitungsgrundsätze. Es werden persönliche Daten nur zum Zweck der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen und nur im dafür notwendigen Umfang gespeichert. Die Mitarbeitenden von I-BIT sind entsprechend geschult und sensibilisiert. Der KUNDE bestätigt, dass er informiert ist, wie I-BIT mit den Daten umgeht und dass er damit einverstanden ist. Die involvierten Parteien treffen angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um die Sicherheit und Integrität der Daten zu gewährleisten. Der KUNDE ist sich bewusst, dass er für seine Datensammlungen verantwortlich bleibt und somit auch für allfällige Auskunftsbegehren zuständig ist. Auch für die Einholung von allfällig notwendigen Einwilligungen ist der KUNDE selbst verantwortlich. Der KUNDE verpflichtet sich explizit, darauf zu achten, dass keine illegalen, straf- zivil- oder öffentlich rechtlich relevanten Inhalte in seinen Daten vorhanden sind. Er nimmt zur Kenntnis, dass I-BIT im Falle einer strafrechtlichen Verfolgung mit den Behörden entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen vollumfänglich kooperiert.
23. Geheimhaltung
Der KUNDE verpflichtet sich und seine Mitarbeitenden, alle nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen, welche er aufgrund der Geschäftsbeziehung mit I-BIT erfährt, streng vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten in keiner Art und Weise, weder ganz noch auszugsweise, zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Erfüllung der Leistungen bestehen. Der KUNDE verpflichtet sich, diese Geheimhaltungspflicht allen involvierten Dritten zu überbinden. I-BIT ist es erlaubt, die Kenntnisse, Erfahrungen und Methoden in Bezug auf die Datenverarbeitung, welche bei Erfüllung eines Auftrages für den KUNDEN erworben wurden, auch für andere Projekte einzusetzen.
24. Schlussbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit ohne Vorankündigung angepasst werden. Es gilt die jeweils aktuelle, auf unserer Website publizierte Fassung. Bei allfälligen Unklarheiten muss sich der KUNDE sofort bei I-BIT melden. Sollten Teile dieser AGB nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so gelten die übrigen Bestimmungen dieser AGB weiter. Die Parteien werden allfällige Lücken durch Bestimmungen füllen, die den unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich wie rechtlich möglichst nahekommen. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der Offerte/ Aufträge sowie Kündigungen und allfällige Abmahnungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. E-Mails gelten als schriftliche Mitteilung. Dieser Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten dürfen nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Vertragspartners auf Dritte übertragen werden. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf allfällige Rechtsnachfolger zu übertragen. Die Verrechnung gegenseitiger Ansprüche bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Diese AGB und sämtliche Vereinbarungen zwischen dem KUNDEN und I-BIT unterstehen Schweizer Recht. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem KUNDEN und I-BIT entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von I-BIT, wobei I-BIT jedoch berechtigt ist, auch am Sitz des KUNDEN zu klagen. Mit Annahme der Offerte, Bestellung oder Unterzeichnung der individuellen Vereinbarung/Auftrag nimmt der KUNDE die vorliegenden AGB ausdrücklich an.